Donnerstag, 14. Mai 2009

Entlassung wegen Muelldiebstahl

Das mit dem Muelldiebstahl ist mir immer noch ein Raetsel. Fuer mich scheint die Gesetzeslage hier deutlich nachbesserungswuerdig.

Im konkreten Fall ist jemand entlassen worden, weil er ein Kinderbett, statt es zu verschrotten, mit nach Hause genommen hat.

Im Gegensatz zu der Supermarkt-Angestellten, die gefundene Pfandbons vom Boden einloeste, ist hier dem Arbeitgeber noch nicht einmal Schaden entstanden, sondern sogar Kosten erspart worden.

Vielleicht sollte man juristisch Muell einfach als Allgemeineigentum definieren?

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