Mittwoch, 25. April 2007

Datenschutz beim Arzt


Datenschutz
Originally uploaded by パックマン.
Beim Arzt herrscht Datenschutz und Schweigepflicht. Denkste.

Ohne, dass man es mitbekommt, werden Proben, die an Labore versandt werden, mit "Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift sowie Krankenversichertennummer" versehen. Im Labor weiß dann jeder, wem diese schöne Zellprobe mit BSE-Verdacht gehört, und üblicherweise wird das ganze dann auch noch jahrelang gespeichert.

Eine Nachfrage beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit ergab, dass dies zwar nicht wünschenswert, momentan aber notwendig ist, da die Labore eigenständig mit den Krankenkassen abrechnen und sonst so leicht betrügen können.

"In der Tat birgt die praktizierte Vorgehensweise datenschutzrechtliche Gefahren [...] Dieser Forderung stehen jedoch leider rechtliche und tatsächliche Hindernisse entgegen. [...] Schließlich ist auch die bei einer Pseudonymisierung entstehende Verwechslungsgefahr bei der Zuordnung der pseudonymisierten Laborergebnisse zum tatsächlichen Patienten durch den behandelnden Arzt nicht von der Hand zu weisen."

Wenn sogar die Verwechslungsgefahr in der Arztpraxis herangezogen werden muss (die gibt es auch jetzt schon, man muss z.B. nur "Müller" heißen), fehlen wohl gewichtigere Argumente.


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